Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ab 1.5.2022

Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung beschlossen.

 Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.

 Umwelt- und Energieministerin Thekla Walter betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen.

Ihr Hans-Jürgen Heesen

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